Seiteninhalt
FREIE WÄHLER Urabstimmung
Bekanntgabe des Ergebnisses der Auszählung der vom 11. Nov. - 30. Nov. 2011 stattgefundenen Urabstimmung von FW FREIE WÄHLER Bayern e. V.:
51,42% der Wahlberechtigten von FW Bayern haben fristgerecht und gültig ihre Wahlunterlagen abgegeben. Mit 76,94% der abgegebenen Stimmen hat sich FW FREIE WÄHLER Bayern e. V. entschieden mit der Bundesvereinigung FREIE WÄHLER per aufnehmende Verschmelzung als Zweigverein zu fusionieren und ab 15.12.2011 die Landesvereinigung FREIE WÄHLER Bayern e. V. zu bilden.

Bekanntgabe Ergebnis Urabstimmung bei der Bundesvereinigung FREIE WÄHLER
Im Urabstimmungszeitraum vom 02. Nov. - 16. Nov. 2011 haben 55,03% der Wahlberechtigten ihre Wahlunterlagen fristgerecht, richtig frankiert und gültig an die Bundesgeschäftsstelle zurückgesandt. Das Ergebnis der Stimmabgabe bzgl. der drei Fusionsanträge lautet wie folgt:
Auf Antrag 1) FW FREIE WÄHLER Bayern e. V. soll per aufnehmende Verschmelzung als Zweigverein mit der Bundesvereinigung FREIE WÄHLER fusioniert werden und die Landesvereinigung FREIE WÄHLER Bayern e. V. bilden, entfielen 97,75% der abgegebenen Stimmen. Damit gilt Antrag 1) als angenommen und tritt ab 15.12.2011, 0:00 Uhr in Kraft, wenn FW FREIE WÄHLER Bayern e. V. in der gerade laufenden eigenen Urabstimmung dem ebenfalls zustimmt.
Auf Antrag 2) FW FREIE WÄHLER Hessen e. V. soll per aufnehmende Verschmelzung als Zweigverein mit der Bundesvereinigung FREIE WÄHLER fusioniert werden und die Landesvereinigung FREIE WÄHLER Hessen e. V. bilden, entfielen 97,49% der abgegebenen Stimmen. Damit gilt Antrag 2) als angenommen, wenn FW FREIE WÄHLER Hessen e. V. in der noch stattzufinden eigenen Urabstimmung dem ebenfalls zustimmt.
Auf Antrag 3) FREIE WÄHLER Schleswig-Holstein soll per aufnehmende Verschmelzung als Zweigverein mit der Bundesvereinigung FREIE WÄHLER fusioniert werden und die Landesvereinigung FREIE WÄHLER Schleswig-Holstein bilden, entfielen 97,49% der abgegebenen Stimmen. Damit ist Antrag 3) angenommen, da FREIE WÄHLER Schleswig-Holstein in seiner eigenen bereits stattgefundenen Urabstimmung diesem Antrag bereits zugestimmt hat und tritt am 01.01.2012, 0:00 Uhr in Kraft.



